Das Erschrecken über sexualisierte Gewalt
Aus dem schriftlichen Bericht des Rates der EKD für die Synodaltagung 2010 in Hannover
Sexuelle Übergriffe sind kein neues Phänomen. Schon die Bibel erzählt Geschichten davon. Aber vielleicht hat es hier und da die Erwartung gegeben, die moderne, aufgeklärte Gesellschaft könne diese Form der Gewalt in stärkerem Maße überwinden als frühere Zeiten. Es ist zu befürchten, dass eine solche Erwartung illusionär ist. Umso dringender ist die Aufgabe, das Menschenmögliche zu tun, um die sexualisierte Gewalt einzudämmen und allen Vertuschungen und Beschönigungen entgegenzutreten.
Seit im Januar 2010 der Leiter des Canisius-Kollegs der Jesuiten in Berlin vor die Presse trat und zahlreiche sexuelle Übergriffe in seiner Schule offenbarte, wird unsere Gesellschaft durch das Bekanntwerden immer neuer solcher Fälle und damit zusammenhängender Verstrickungen erschüttert. Wir sind beschämt und entsetzt, dass solche Übergriffe auch in Einrichtungen im Bereich der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie stattgefunden haben. Dadurch wird nicht nur den einzelnen Opfern unsagbares persönliches Leid angetan. Die Täter fügen auch der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Sendung schweren Schaden zu, und sie beschädigen bei den Opfern das Grundvertrauen in Gott.
Welche Konsequenzen hat unsre Kirche aus diesen Entwicklungen gezogen?
1) Bereits im Februar hat die Konferenz der Personalreferentinnen und –referenten der Gliedkirchen die im Jahr 2002 entstandenen Hinweise der EKD zum Umgang mit Fällen von Pädophilie und Missbrauch uneingeschränkt als Handlungsmaxime bestätigt und gebeten, sie zu erweitern, damit sie auch für den Umgang mit Kinderpornographie Anwendung finden. Die „Hinweise“ lassen sich auf die kurze Formel „Null Toleranz bei Pädophilie, Missbrauch und Kinderpornographie“ bringen. Das heißt konkret: Sobald ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer entsprechenden Verfehlung vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und zugleich die betreffende Person vom Dienst suspendiert. Ferner wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst eingeleitet. Für Mitarbeitende in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis kann auch eine fristlose Verdachtskündigung in Betracht kommen. Wenn Vorfälle zu Tage treten, die strafrechtlich längst verjährt sind, macht das disziplinarrechtlich keinen Unterschied.
2) Besondere Aufmerksamkeit gilt den Opfern sexualisierter Gewalt. Ihnen und ihren Angehörigen werden Hilfen angeboten oder vermittelt. Dem Schutz mutmaßlicher Opfer vor öffentlicher Preisgabe von Informationen, die vertraulich gegeben wurden, wird erhöhte Beachtung geschenkt.
3) Die Gliedkirchen, aber auch die EKD selbst haben spezielle telefonische Ansprechstellen für Opfer sexueller Gewalt eingerichtet. Ziel der Gespräche ist es, die Anruferinnen und Anrufer zu ermutigen, in der Anonymität eines Telefongesprächs erste Schritte aus der von Scham, Verdrängung, Zorn und Schuldgefühlen geprägten seelischen Verletzung heraus zu wagen und das Belastende der Vergangenheit mit anderen aufzuarbeiten. Ebenso sollen Opfer stark gemacht werden, die juristische Aufarbeitung ihres Falles zu unterstützen. Die Inanspruchnahme der Ansprechstellen ist im Durchschnitt stark zurückgegangen, so dass die Zeiten ihrer Erreichbarkeit reduziert wurden. Dieses Angebot braucht keine Dauereinrichtung zu sein, muss aber im Bedarfsfall zügig wieder reaktiviert werden können.
4) In den nächsten Wochen und Monaten muss die Frage der Prävention in den Vordergrund rücken. Das gilt z.B. für die Personalauswahl und die Ausbildung aller derjenigen, die Kinder und Jugendliche betreuen. Noch ohne konkreten Zusammenhang mit dem Problem sexueller Übergriffe hat der vorige Rat die Initiative ergriffen, das lange vernachlässigte Thema der Sexualethik aufzugreifen. Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Professor Dr. Peter Dabrock ist bereits gebildet worden. Einen wichtigen präventiven Effekt hat es im übrigen auch, dass die vorgesehenen strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen ohne Ansehen der Person gezogen werden.
5) Hilfreich ist es, dass auch der Runde Tisch der Bundesregierung „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“, an dem die EKD durch den Bevollmächtigten des Rates vertreten ist, zu dem Gesamtkomplex Vorschläge und Konzepte vorlegen will. Der Runde Tisch hat für die inhaltliche Vertiefung des Themas drei Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen jeweils auch evangelische Vertreter mitarbeiten. Die Arbeitsgruppe I steht unter der Überschrift „Prävention-Intervention-Information“. In ihr sollen für Einrichtungen, in denen eine besondere Nähe zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen besteht, Standards zum Schutz vor sexueller Gewalt entwickelt werden.
Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeitsgruppe II folgt deren Titel: „Durchsetzung des Strafanspruchs – rechtspolitische Folgerungen – Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht“. Schwerpunkte sind hier Fragen des Opferschutzes im Ermittlungsverfahren und während des Strafprozesses, die Erarbeitung von Leitlinien zur Einschaltung der Strafver-folgungsbehörden bei Vorliegen eines Verdachts sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiter einer Institution, Fragen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verjährung sowie schließlich auch die finanzielle Unterstützung von Opfern sexuellen Missbrauchs.
Die Arbeitsgruppe III „Forschung und Lehre“ beschäftigt sich mit den Möglichkeiten des Aus- und Aufbaus eines Forschungsnetzwerkes, mit der Förderung von einschlägiger bildungswissenschaftlicher Forschung sowie der Integration des Themas „Sexueller Kindesmissbrauch“ in die Aus- und Weiterbildung bei medizinischen und pädagogischen Berufen.
Ausdrücklich begrüßt hat der Rat die Berufung der früheren Bundesfamilienministerin Christine Bergmann zur Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Mit ihr ist eine erfahrene und sensible Vertreterin der Interessen von Opfern sexuellen Missbrauchs gefunden worden. Sie ist zum einen „klassische Ombudsfrau“ und Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt. In den ersten Monaten der Tätigkeit ihrer Geschäftsstelle haben sich weit über 1.000 Betroffene an sie gewandt, um über ihre Erfahrungen zu berichten, wie auch Forderungen an die Politik bzw. betroffene Institutionen zu formulieren. Aus dieser Erfahrung und Beratungstätigkeit heraus ist die Unabhängige Beauftragte zum anderen auch zugleich Beraterin der Bundesregierung und des Runden Tisches in Fragen der Prävention, der Information und der Sensibilisierung.
