Erster Verfassungsentwurf für Nordkirche

epd-Logo Hamburg (epd). Die Steuerungsgruppe für die geplante evangelische Nordkirche hat ihren Entwurf für die neue Kirchenverfassung vorgelegt. Die Struktur ähnele der nordelbischen Verfassung, in die mecklenburgische und pommersche Besonderheiten eingeflochten seien, sagte Nordelbiens Synodenpräsident Hans-Peter Strenge dem epd. Die Landeskirchen von Schleswig-Holstein und Hamburg (Nordelbien) sowie Mecklenburg und Pommern wollen zu Pfingsten 2012 zur Nordkirche mit über zwei Millionen Mitgliedern fusionieren.

Der Verfassungsentwurf umfasse 131 Artikel auf knapp 70 Seiten. Der Landesbischof mit Sitz in Schwerin werde künftig die Nordkirche im öffentlichen Leben vertreten. Predigtstätte soll neben dem Schweriner Dom gleichberechtigt auch der Lübecker Dom sein. Das politische Gewicht des Landesbischofs zeige sich unter anderem darin, dass er die drei Sprengelbischöfe in Schleswig, Hamburg und Greifswald im gemeinsamen Bischofsrat überstimmen kann, hieß es weiter.

Es handele sich bei dem erarbeiteten Verfassungstext um eine Diskussionsgrundlage und nicht um ein fertiges Dokument, stellte Strenge klar. Die verfassungsgebende Synode der Nordkirche tritt Ende Oktober 2010 in Travemünde zusammen, um dort den Text in einer ersten Lesung zu beschließen. Anschließend haben die Kirchenkreise und Gemeinden bis zu neun Monate lang Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

05. August 2010

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