UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland voll gültig

epd-Logo Berlin (epd). Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit Donnerstag uneingeschränkt in Deutschland gültig. Die Bundesregierung übergab den Vereinten Nationen ein Schreiben, in dem sie die Rücknahme ihrer Vorbehalte erklärte. Das hatte das Kabinett im Mai beschlossen. Damit ändert sich der Status von Kindern in Asylverfahren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte die Länder auf, ihre Praxis und die Gesetzesanwendung kritisch zu überprüfen.

Bei der Ratifizierung der Konvention 1992 hatte Deutschland Vorbehalte geltend gemacht, so dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bislang kein besonderes Schutzrecht zuerkannt wurde. Ab 16 Jahren werden sie im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. In einigen Bundesländern werden minderjährige Flüchtlinge in Unterkünften für Erwachsene untergebracht. Einige wurden in Abschiebehaft genommen.

Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigten einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Es gehe vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft müsse auf die kürzeste, noch angemessene Zeit reduziert werden.

Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, vor allem bei der medizinischen Versorgung, sollten die Sozialbehörden auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen, forderte die Ministerin. In Asylverfahren bräuchten nicht nur Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand. "Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen weiter zu verbessern."

Auf Bundesebene sollen aus der vollen Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention keine rechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Weder Leutheusser-Schnarrenberger noch das Bundesinnenministerium gingen im Mai von zwingenden Gesetzesänderungen aus.

15. Juli 2010

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